Seit 2.2.2022 müssen alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz vor oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Wenn das Fahrzeug
Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät müssen die Fahrerkarte, alle während des laufenden Tages und der 56 (statt bisher 28) vorherigen Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem Kontrollgerät (z.B. bei Defekten) sowie im genannten Zeitraum verwendete Schaublätter (soweit vorhanden) mitführen. Lenker und Lenkerinnen von Fahrzeugen mit analogem Kontrollgerät müssen die Schaublätter des laufenden
Übergangsphase bis 28. Februar 2025 – Keine Bußgelder bei fehlendem Smart-Tachograph 2. Behörden setzen bis Ende Februar 2025 auf Aufklärung statt Sanktionen, um Unternehmen mehr Zeit für die Nachrüstung mit dem neuen Fahrtenschreiber zu geben.
Der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 (Smart Tacho 2) ist die neue Generation des digitalen Fahrtenschreibers zur Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern, Kabotage und Entsendung von Fahrern. Seit dem 21. August 2023 müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit dem Smart Tacho 2 ausgestattet sein. Die Umrüstung für Fahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden hat
Gem. der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 müssen LKW und Busse, welche der VO 561/2006 iVm VO 165/2014 unterliegen und ab dem 21. August 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgerüstet sein (Smart Tacho 2). Derzeit sind bei den Zulieferern allerdings nicht genügend intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation verfügbar, um

Mobilitätspaket der Europäischen Union

Infoblätter für den Überblick über die wichtigsten Änderungen Nach einem langjährigen Gesetzgebungsprozess hat sich die Europäische Union (Kommission, Rat, Parlament) Anfang Juli 2020 auf ein „Mobilitätspaket“ geeinigt. Mit diesem Paket, das lange Zeit heftig umstritten war und zu vielen emotionalen Diskussionen geführt hat, besteht aus mehreren Teilen. Die wesentlichen Eckpunkte des Pakets betreffen Neuerungen bei
Ab dem 15. Juni 2019 müssen neu zugelassene Busse und LKWs über 3,5t hzGG mit der neuesten Generation digitaler Kontrollgeräte, dem sogenannten Smart Tachograph – Version I, ausgerüstet sein (wir haben darüber berichtet). Zu den bisherigen Komponenten des digitalen Tachografen kommen dann zwei weitere Systeme hinzu – ein GNSS-Modul zur Ermittlung der Geoposition und ein