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System & Funktionsbeschreibung

Das digitale Kontrollgerät ist im Fahrzeug installiert und erfasst alle fahrzeug- sowie fahrerrelevanten Daten elektronisch.

Komponenten

Komponenten

Was früher die Tachoscheibe war, ist heute die Fahrer,- oder die Kontrollgerätekarte. Musste der Fahrer früher das Tachoblatt jeden Tag wechseln und die Blätter der letzten Woche mit sich führen, so erfolgen heute alle Aufzeichnungen elektronisch und werden bis zu 28 Tage auf der Fahrerkarte gespeichert.

So sind sämtliche Fahreraktivitäten (Geschwindigkeit, Fahrt-, Arbeits- und Ruhezeiten) und relevante Daten der Kraftfahrzeuge auf der Karte vorhanden. Im digitalen Kontrollgerät selbst, werden diese Daten ebenfalls gespeichert und können bis zu einem Jahr rückwirkend abgerufen werden.

Alle Komponenten auf einen Blick

Das digitale Kontrollgerät bedarf mehrerer Komponenten für einen reibungslosen Funktionsablauf.

Neben dem digitalen Kontrollgerät selbst sind ein Bewegungssensor und Kontrollgerätekarten notwendig.

Aufgezeichnet werden zum Beispiel

  • welcher Fahrer das Fahrzeug wann gelenkt hat,
  • die gefahrene Geschwindigkeit und Wegstrecke,
  • Kilometerstand bei Fahrtbeginn und -ende,
  • Kontrollen (zum Beispiel durch die Polizei),
  • Kalibrierungen durch die Werkstatt.

Die Daten werden im Massenspeicher für 365 Tage aufbewahrt und dann automatisch überschrieben.

Die dazugehörenden Kontrollgerätekarten bestehen aus dem Plastikkörper, auf dem optische Sicherheitsmerkmale und ein Mikrocontroller aufgebracht sind. Dieser überwacht die Datenspeicherung und die Zugriffsberechtigung.

Es gibt 4 Kontrollgerätekarten:

  • Werkstattkarte
  • Unternehmenskarte
  • Fahrerkarte
  • Kontrollkarte

Fahrer- bzw. Unternehmenskarten werden bei einem Stützpunkt der Autofahrerclubs (ARBÖ oder ÖAMTC) beantragt, Werkstatt- bzw. Kontrollkarten bei der ASFINAG Maut Service GmbH.

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