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Willkommen auf dem Informationsportal für das digitale Kontrollgerät des FV für das Güterbeförderungsgewerbe.

Seit 1. Mai 2006 müssen alle neu zugelassene Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Von der Kontrollgerätepflicht sind auch jene Fahrzeuge betroffen, deren hzG unter 3,5 t liegt, jedoch in Kombination mit einem Anhänger oder Auflieger das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t übersteigen.

Durch die Einführung des Kontrollgeräts sollten die Verkehrssicherheit erhöht und die Arbeitsbedingungen der LKW Fahrer verbessert werden.

Denn mittels digitalen Tachographen kann überprüft werden, ob LKW Fahrer/Fahrerinnen und die dazugehörenden Transportbetriebe die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

Außerdem sollte durch die Einführung eines digitalen Kontrollgeräts die Manipulationssicherheit verbessert und ganz allgemein ein fairer Wettbewerb im internationalen Transportverkehr gewährleistet werden. Mit der Einführung des digitalen Kontrollgeräts sind auch Aufzeichnungspflichten verbunden.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Anhang IC VO (EU) Nr. 2016/799 ab Juni 2019 wurden Kontrollgeräte/ Fahrtenschreiber der zweiten Generation, sogenannte „intelligente Kontrollgeräte/Fahrtenschreiber“ eingeführt, die auch eine Anbindung an das globale Satellitennavigationssystem („GNSS“), eine Ausrüstung zur Früherkennung per Fernkommunikation und eine Schnittstelle zu intelligenten Verkehrssystemen umfassen.

Von der Kontrollgeräte-/Fahrtenschreiberpflicht sind auch jene Fahrzeuge betroffen, deren hzG unter 3,5 t liegt, jedoch in Kombination mit einem Anhänger oder Auflieger das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t übersteigen.

Ab 1.7.2026 müssen auch Lkw über 2,5 t hzG mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Transporte und für die Kabotage eingesetzt werden!

Das EU-Kontrollgerät muss auch im Werkverkehr und vom selbstfahrenden Unternehmer unter Einhaltung sämtlicher Benutzungsvorschriften verwendet werden!

Über den Fachverband können Downloadgeräte, Kartenleser, Thermopapier und Online-Datenmanagementsoftware bezogen werden.

Software

Benutzerfreundliche Archivierungslösung - VDO Fleet® ist die intelligente Flottenmanagement-Software von VDO für mehr Sicherheit und Effizienz.

Tools

Massenspeicherdaten des digitalen Tachographen sowie Daten der Fahrerkarte einfach und komfortabel herunterladen und archivieren.

Zubehör

Der FV für das Güterbeförderungsgewerbe bietet Thermopapier für digitale Kontrollgeräte, sowie Zubehör wie z.B den DTCO® SmartLink von VDO an.

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