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Pflichten der Lenker/innen

Was muß ich als Lenker beachten?

Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen mit digitalen Kontrollgeräten haben folgende Pflichten

  • Lenker/innen müssen für jeden Tag, an dem sie das Fahrzeug lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, die Fahrerkarte benutzen.
  • Es ist ausreichend geeignetes Papier zum Ausdrucken von Daten mitzuführen.
  • Auf Verlangen der Exekutive sind die Fahrerkarte, die Schaublätter der letzten 28 Tage sowie jene Ausdrucke auszuhändigen, die bei Defekt oder Verlust der Fahrerkarte ausgedruckt wurden.
  • Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und nicht in der Lage ist, den in das Fahrzeug eingebauten digitalen Tachographen zu betätigen, müssen alle Aktivitäten vor Wiederinbetriebnahme des Fahrzeuges nachgetragen werden.
  • Lenker/innen geben in das digitale Kontrollgerät das Symbol des Landes, in dem sie ihren Arbeitstag beginnen, und das Symbol des Landes, in dem sie den Arbeitstag beenden, ein.
  • Die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes muss von den Lenker/innen so betätigt werden, dass die Lenkzeit, andere Arbeiten, die Bereitschaftszeit und die Arbeitszeitunterbrechung getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden. Dazu gehören auch alle anderen Arbeiten, die außerhalb des Kraftfahrzeuges verrichtet werden (z. B. Vor- und Nachbereitungszeiten).
  • Die Fahrerkarte ist persönlich; einem bestimmten Lenker namentlich zugeordnet und mit Lichtbild und Unterschrift der Lenker/innen versehen. Eine Fahrerkarte kann daher eingezogen oder für ungültig erklärt werden, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, ein anderer Lenker die auf jemand anderen personalisierte Karte benutzt hat oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde. Dementsprechend sind alle Angaben korrekt zu machen und die Fahrerkarten nicht zu verborgen.
  • Wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet, hat der Fahrer zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug auszudrucken und in den Ausdruck
    • die Angaben, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), einzutragen und seine Unterschrift anzubringen;
    • Angaben über andere Arbeiten, Bereitschaftszeit, Arbeitszeitunterbrechungen und Tagesruhezeiten einzutragen;

    am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, zu vermerken und auf diesem Dokument die Angaben einzutragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), sowie seine Unterschrift anzubringen.

  • Im Falle einer Betriebs- oder Funktionsstörung des Kontrollgerätes sind auf dem Schaublatt (Rückseite) oder auf einem besonderen, dem Schaublatt oder der Fahrerkarte beizufügenden Blatt, die vom Kontrollgerät nicht mehr einwandfrei aufgezeichneten oder ausgedruckten Angaben über die Zeitgruppen (Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten und die Bereitschaftszeit) zusammen mit Angaben zur Person (Name und Nummer des Führerscheins oder Name und Nummer der Fahrerkarte) und seiner Unterschrift zu vermerken.
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