Antragstellung zur Ausstellung einer Fahrerkarte
Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Fahrerkarte bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen vom Fahrer persönlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Führerschein (mindestens der Klasse B)
- Meldezettel oder Meldebestätigung
- ein EU-Passbild
- Für die Fahrerkarte ist bei der Beantragung ein Kostenersatz von 70 Euro zu entrichten. Die Karte ist fünf Jahre gültig.
Spezialfälle
Fahrer, die ihren Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, müssen die Karten ausnahmslos in ihrem Wohnsitzstaat beantragen. Fahrer, die ihren Hauptwohnsitz in einem Nicht-EU/EWR Staat haben, können einen Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte in Österreich stellen, wenn sie neben einem Führerschein und einem Lichtbild ein rechtmäßiges Beschäftigungsverhältnis in Österreich vorweisen können. Als Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung in Österreich gilt:
- eine Fahrerbescheinigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 484/2002 oder
- eine Beschäftigungsbewilligung oder
- eine Arbeitserlaubnis oder
- ein Befreiungsschein oder
- ein Niederlassungsnachweis oder
- eine Bestätigung über eine Ausnahme vom AuslBG (gemäß § 3 Abs. 8 AuslBG)
Der Antrag darf auch während des Entzugs der Lenkberechtigung gestellt werden.
Antragstellung zur Ausstellung einer Unternehmenskarte
Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Unternehmenskarte bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen folgende Angaben gemacht und durch firmengetreue Zeichnung (Stempel und Unterschrift) bestätigt werden.
- Angaben zur Identität des Unternehmens wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens, bei Gewerbetreibenden auch Firmenbuch- oder Gewerberegisternummer
- Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt wird, das unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fällt
- Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen eingesetzt wird, das zwar nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fällt, aber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist. In diesem Fall ist die Vorlage des Zulassungsscheines (in Kopie) erforderlich
- Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden
Für die Unternehmenskarte ist bei der Beantragung ein Kostenersatz von 85 Euro zu entrichten.
Die Karte ist ebenfalls fünf Jahre gültig.
Antragstellung zur Ausstellung einer Werkstattkarte
Für jede geeignete Person einer ermächtigten Werkstätte muss jährlich eine persönlich auf diese Person ausgestellte Werkstattkarte bei der ASFINAG Maut Service GmbH beantragt werden. Die Werkstattermächtigung erfolgt gemäß § 24 KFG 1967 und wird vom jeweiligen Landeshauptmann erteilt. Die Ermächtigung ist die Voraussetzung zur Beantragung einer Werkstattkarte. Für die Ausstellung einer Werkstattkarte ist ein Kostenersatz von 97 Euro zu entrichten. Ebenso wie die Karte, wird auch der dafür erforderliche PIN-Code eingeschrieben an die geeignete Person versandt. Die Karte ist ein Jahr gültig.
Antragstellung zur Ausstellung einer Kontrollkarte (Behördenkarte)
Die Behördenkarte wird von den, gemäß § 123a KFG vorgesehenen Stellen, bei der ASFINAG Maut Service GmbH beantragt. Für die Ausstellung einer Behördenkarte ist ein Kostenersatz von 70 Euro zu entrichten. Die Kontrollkarten werden gesammelt an den Antragsteller übermittelt. Die Karte ist fünf Jahre gültig.
Kartenantrag – so geht’s
Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Kontrollgerätekarte, indem Sie sich bitte an die zuständige Kartenantragsstelle wenden. Im Regelbetrieb werden alle Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Kontrollgerätekarte muss eine neue Karte ausgestellt werden, diese wird bis fünf Werktage nach Beantragung zugestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit muss die Karte neu beantragt werden.