Ab 01.07.2026 wird der Smart Tacho 2 (EU-Kontrollgerät) auch für Kleintransporteure mit grenzüberschreitendem Verkehr im Bereich von 2,5 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht verpflichtend....
Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, endet die Übergangsfrist zur Nachrüstung schwerer Nutzfahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2V2) am 19. August 2025. Ab diesem Datum müssen alle in der EU zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, mit G2V2-Geräten ausgestattet sein....
Seit 2.2.2022 müssen alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz vor oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingerei...
Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät müssen die Fahrerkarte, alle während des laufenden Tages und der 56 (statt bisher 28) vorherigen Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem Kontrollgerät (z.B. bei Defekten) sowie im genannten Zeitraum verwendete Schaublätter (soweit vorhanden) mitführen. Lenker und Lenke...
Übergangsphase bis 28. Februar 2025 – Keine Bußgelder bei fehlendem Smart-Tachograph 2. Behörden setzen bis Ende Februar 2025 auf Aufklärung statt Sanktionen, um Unternehmen mehr Zeit für die Nachrüstung mit dem neuen Fahrtenschreiber zu geben....