Verpflichtende Sicherheitsupdates für Smart-Tachographen
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat mit Erlass vom 26. August 2026 klargestellt, dass für bestimmte digitale bzw. Smart-Tachographen verpflichtende Sicherheitssoftware-Updates durchzuführen sind.
Maßgeblich ist dabei die von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) veröffentlichte Liste der betroffenen Geräte und Softwareversionen.
Für Güterbeförderungsunternehmen bedeutet dies:
- Bei betroffenen Fahrtenschreibern muss die jeweils vorgesehene neue Softwareversion spätestens bei der nächsten regelmäßigen Nachprüfung gemäß § 24 KFG oder bei einer Erstinstallation aufgespielt werden.
- Vor jeder § 24-Überprüfung ist zu prüfen, ob laut JRC-Liste für das jeweilige Gerät ein verpflichtendes Sicherheitsupdate vorgesehen ist.
Das BMIMI weist zudem darauf hin, dass ein bereits fälliges, aber nicht durchgeführtes Sicherheitsupdate unter Umständen als Verstoß gegen die Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Fahrtenschreibers gewertet werden kann. Eine Bestrafung allein wegen eines fehlenden Updates ist jedoch nicht vorgesehen, solange die für das jeweilige Modell festgelegte Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Achten Sie darauf, dass Ihre Werkstatt diese Updateverpflichtung berücksichtigt, und weisen Sie diese gegebenenfalls auf die neuen Vorgaben hin. Die erforderlichen Aktualisierungen können im Zuge der nächsten § 24-KFG-Prüfung durchgeführt werden.
