Neue verlängerte Mitführpflicht von 56 Tagen seit 2025
Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät müssen die Fahrerkarte, alle während des laufenden Tages und der 56 (statt bisher 28) vorherigen Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem Kontrollgerät (z.B. bei Defekten) sowie im genannten Zeitraum verwendete Schaublätter (soweit vorhanden) mitführen.
Lenker und Lenkerinnen von Fahrzeugen mit analogem Kontrollgerät müssen die Schaublätter des laufenden Tages und der 56 vorherigen Tage (statt bisher 28), alle während des genannten Zeitraums erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke sowie die allenfalls vorhandene Fahrerkarte mitführen. Sollen lenkfreie Tage mittels EU-Formblättern nachgewiesen werden, so sind auch diese mitzuführen.
