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Nachschau & Unterlagen: Online-Informationsveranstaltung „Smart Tacho 2 für Kleintransporteure ab 1. Juli 2026“

Am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, fand unsere Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Digitales Kontrollgerät für Kleintransporteure – Smart Tacho 2 ab 1. Juli 2026“ statt.

Wie im Rahmen der Veranstaltung besprochen, wird der Smart Tacho 2 (EU-Kontrollgerät) ab dem 1. Juli 2026 auch für Kleintransporteure im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Fahrzeuge zwischen 2,5 t und 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) verpflichtend.

Um Sie bestmöglich bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, stehen Ihnen die Präsentationsunterlage sowie die Videoaufzeichnung der Veranstaltung ab sofort online zur Nachschau zur Verfügung.

Ein kurzer Rückblick auf die behandelten Themenschwerpunkte:

  • System- & Funktionsbeschreibung: Einblick in die neue Generation des intelligenten Fahrtenschreibers zur Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften.
  • Kontrollgerätekarten: Übersicht der verschiedenen Kartentypen sowie Informationen zum Ablauf des Kartenantrags.
  • Rechtliche Pflichten: Die wichtigsten Pflichten, die ab Juli für Arbeitgeber:innen sowie für Lenker:innen greifen.
  • Arbeitszeiten & Entsendevorschriften: Kompakter Überblick über die einzuhaltenden Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten sowie die aktuellen Entsendebestimmungen.

Präsentation (PDF)

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