Kleintransport (2,5-3,5t hzG) über das Deutsche Eck (Kontrollgerät)
Wie bereits mehrfach berichtet müssen ab 01.07.2026 Fahrzeuge über 2,5 t hzG mit einem Kontrollgerät aktuellsten Generation (Smart Tacho 2 bzw GV2V) ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Transporte und für die Kabotage eingesetzt werden.
Betreffend Fahrten über das „deutsche Eck“ vertrat das BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität – Deutschland) bisher die Ansicht, dass auch bei diesen Fahrten ein entsprechendes Kontrollgerät zu verwenden sei.
Nach wiederholtem Verweis des Fachverbands auf unterschiedliche Rechtsauslegungen auf EU-Ebene hat das BALM nunmehr folgende, adaptierte Rechtsaufassung rückgemeldet:
Kleine Nutzfahrzeuge (über 2,5 t bis 3,5 t zulässige Höchstmasse), die in nur einem Mitgliedstaat be- und entladen und dabei Deutschland lediglich im Transit durchfahren, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006. Eine Ausrüstungspflicht mit einem Fahrtenschreiber ab dem 01. Juli 2026 besteht für diese Fahrzeuge somit nicht.
Allgemeine Informationen zur Tachographen-Pflicht ab 01.07.2026:
