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Arbeitszeiten für Lenker:innen

Übersicht Arbeitszeit für Lenker:innen im Güterbeförderungsgewerbe.

Lenkzeit

Tägliche Lenkzeit

  • 9 Stunden täglich
  • 2 mal pro Woche 10 Stunden

Wöchentliche Lenkzeit

  • 56 Stunden
  • 90 Stunden in 2 Wochen

Fahrtunterbrechung (Lenkpause)

Dauer

  • Nach 4,5 Stunden - Fahrtunterbrechung von 45 Minuten

Teiluingsmöglichkeit

  • Erster Teil mind. 15 Minuten
  • Zweiter Teil mind, 30 Minuten

Tägliche Ruhezeit

Regelmäßige Ruhezeit

  • 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden

Geteilte Ruhezeit

  • Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:
    Erster Teil mind. 3 Stunden
    Zweiter Teil mind. 9 Stunden

Reduzierte Ruhezeit

  • 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden, keine Ausgleichpflicht

Wöchentliche Ruhezeit

Regelmäßige Ruhezeit

  • Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden
    Darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Kosten der Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs trägt der Arbeitgeber

Reduzierte Ruhezeit

  • Mindestens 24 Stunden,
    Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit (nicht im Fahrzeug)
    Doppelwoche (=zwei aufeinander folgende Wochen):
    - Zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder
    - Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden)
    und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)

Beginn der wöchentlichen Ruhezeit

  • am Ende von sechs 24 Stunden -Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit

Optional grenzüberschreitender Güterverkehr

Innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Wochen

  • Zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je mind. 45 Stunden) und
  • Zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten (je mind. 24 Stunden) außerhalb des Herkunftslandes
  • Wenn 2 reduzierte wöchentliche Ruhezeiten aufeinanderfolgen, muss die dafür notwendige Ausgleichsruhezeit gemeinsam und noch vor der nächsten wöchentlichen Ruhezeit genommen werden.

Unternehmen muss Rückkehrmöglichkeit des Fahrers planen

  • Rückkehrmöglichkeit des Fahrers innerhalb von je vier aufeinanderfolgenden Wochen zur Betriebsstätte im Herkunftsland oder zum Fahrerwohnsitz zwecks Konsums einer regelmäßigen Ruhezeit oder Ausgleichsruhezeit muss vom Unternehmen geplant werden.
  • Bei zwei aufeinanderfolgenden reduzierten Ruhezeiten muss das Unternehmen eine Rückkehrmöglichkeit bereits vor Beginn der Ausgleichsruhezeit planen.

Einsatzzeit

1-Fahrer-Betrieb

  • 13 Stunden (bei 11 Stunden Tagesruhezeit)
  • 15 Stunden (bei 9 Stunden Tagesruhezeit)
  • 15 Stunden (bei geteilter Ruhezeit)

Mehrfahrer-Betrieb

  • 21 Stunden innerhalb von 30 Stunden

Tagesarbeitszeit

Normalarbeitszeit

  • 8 Stunden, kann bis auf 10 Stunden ausgedehnt werden

Höchstarbeitszeit

  • 14,25 Stunden (an einzelnen Tagen)

Wochenarbeitszeit

Normalarbeitszeit

  • 40 Stunden

Höchstarbeitszeit

  • 60 Stunden

Durchrechnungszeitraum

  • 26 Wochen

Durchschnittliche Wochenarbeitszeit

  • 48 Stunden (bei Arbeitsbereitschaft 55 Stunden)

Ruhepause

Tagesarbeitszeit 6-9 Stunden

  • mind. 30 min

Tagesarbeitszeit über 9 Stunden - Teilungsmöglichkeit

  • mind. 45 min
    Mehrere Teile von mind. 15 Minuten, 1. Teil spätestens nach 6 Stunden

Mitführverpflichtungen

Schaublätter

  • Schaublätter des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage (ab 31.12.2024: 56 Kalendertage)

Fahrerkarte

  • Fahrerkarte, vorgeschriebene, handschriftliche Aufzeichnungen & Ausdrucke der vorausgehenden 28 Kalendertage (ab 31.12.2024: 56 Kalendertage)
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