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FAQ´s – häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zum Digitalen Kontrollgerät? Die häufigsten Fragen samt Antworten haben wir für Sie hier zusammengetragen.

Die nachfolgende Übersicht stellt einen Versuch dar, die wichtigsten Fragen und Antworten zur Benutzung und dem Gebrauch des digitalen Kontrollgerätes darzustellen und zu beantworten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, noch dient diese Übersicht als rechtliche Argumentation, sondern nur zur Information!

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und passende Antworten zum Digitalen Tachograph, speziell zum Kontrollgerät.

Welche Fahrzeuge müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein?

Alle Fahrzeugarten, die mit einem analogen Kontrollgerät ausgestattet sein müssen, haben bei einer Erstzulassung ab dem 05. August 2005 über ein digitales Kontrollgerät zu verfügen.

Kann das analoge Kontrollgerät in einem vor dem 05. August 2005 zugelassenen Fahrzeug freiwillig durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt werden?

Ja, es spricht nichts gegen einen freiwilligen Ersatz eines analogen Kontrollgerätes durch ein digitales Kontrollgerät.

Welche Arten von Kontrollgerätekarten gibt es?

  • Fahrerkarten
  • Unternehmenskarten
  • Werkstattkarten
  • Kontrollkarten

Brauche ich verschiedene Karten für Omnibusse und Lastkraftwagen?

Nein, Ihre Karte kann in jedem Fabrikat und Modell des digitalen Kontrollgeräts, unabhängig von dem Fahrzeug, in dem das Gerät eingebaut ist, verwendet werden.

Ist man gezwungen sein Fahrzeug auf ein digitales Kontrollgerät umzurüsten?

Nein, das bestehende analoge Kontrollgerät kann bei bereits zugelassenen Fahrzeugen weiterverwendet werden. Auch wenn das analoge Kontrollgerät defekt wird, muss es nicht getauscht werden, solange es repariert werden kann.

Was wird im digitalen Kontrollgerät gespeichert?

  • Herstellerdaten des Kontrollgerätes und des Sensors
  • Fahrgestellnummer und Kennzeichen
  • Sicherheitselemente
  • Ereignisse – z.B. Überdrehzahl, Kalibrierung, Aktivierung, Kontrollen
  • Fehler – Probleme mit Fahrerkarte/Kontrollgerät
  • Identität des Lenkers und seine Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
  • Geschwindigkeit
  • Kilometerstand (Wegstrecke)
  • Werkstattdaten – Kalibrierung etc.
  • Kontrollaktivitäten – Arbeitsinspektoren, Exekutivorgane, etc.

Wie lange kann das digitale Kontrollgerät die Daten speichern?

Das digitale Kontrollgerät ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch für 365 Tage gespeichert werden. Die gefahrene Geschwindigkeit wird jedoch nur während der letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit detailliert gespeichert. Zur Beweissicherung nach einem Unfall ist daher die Speicherung der Daten innerhalb von 24 Stunden empfehlenswert (z.B. in einer ermächtigten Werkstätte).

Was passiert, wenn der Speicher des digitalen Kontrollgerätes voll ist?

Wenn der Speicher voll ist, beginnt das Gerät die Daten zu überschreiben – zuerst Tag 1, dann Tag 2 usw. Die einzige Möglichkeit Daten aufzubewahren, bevor sie überschrieben werden, ist, sie zeitnahe herunterzuladen.

Können andere Geräte an das digitale Kontrollgerät angeschlossen werden?

Im Sinne eines modernen Flottenmanagements wurde vorgesehen, das digitale Kontrollgerät mit anderen Board-Systemen zu verbinden. Alle digitalen Kontrollgeräte werden einen Verbindungsanschluss für diesen Zweck aufweisen. Bezüglich detaillierter Informationen kann man sich an die Hersteller wenden.

Welche Information gibt man händisch ein?

Als Lenker geben Sie das Symbol des Landes, in Spanien zusätzlich die Region am Beginn und am Ende des Tages ein. Weiter sind diverse Lenkeraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten, bei denen nicht gelenkt wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben. Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerkarte, nachdem sie diese in das digitale Kontrollgerät eingesteckt haben. Umgekehrt werden die Informationen bezüglich des Fahrzeuges vom digitalen Kontrollgerät auf der Fahrerkarte gespeichert. Der Kilometerstand wird über das digitale Kontrollgerät automatisch kopiert.

Wie prüft man die Arbeitszeiten?

Sie können die Zeiten entweder an der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes oder auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten von der Fahrerkarte ersehen.

Was passiert, wenn das digitale Kontrollgerät nicht mehr funktioniert?

Die gesetzlichen Bestimmungen sind unverändert. Sie müssen eine genaue Aufzeichnung von all Ihren Aktivitäten machen. Die Aktivitäten sollen genau zu der Zeit aufgezeichnet werden, an der sie stattfinden - wann Sie anfangen zu fahren/wann Sie Ihre Aktivität ändern - nicht erst nachträglich. Die umgehende Reparatur ist zu veranlassen.

Ein Transportunternehmen hat vier bis fünf Fahrzeuge und tauscht ein Fahrzeug gegen eines mit einem neuen digitalen Kontrollgerät. Müssen dann alle Lenker im Unternehmen eine Fahrerkarte besitzen?

Nur der Lenker, der das neue Fahrzeug lenkt, muss eine Fahrerkarte haben. Jedoch hat jeder Lenker alle Aufzeichnungen zu seinen Aktivitäten inklusive des Tages vor der letzten Wochenendruhezeit mitzuführen und dem Straßenaufsichtsorgan auf Verlangen hin vorzuweisen, unabhängig davon, ob sie auf einem elektronischen Medium gespeichert oder auf einem Schaublatt aufgezeichnet sind.

Wie geht man vor, wenn mit unterschiedlichen Kontrollgeräten (analog und digital) am selben Tag gefahren wird?

Sie müssen alle entsprechenden Aufzeichnungen bereitstellen. Der eine Teil des Tages wird auf den Schaublättern und der andere Teil des Tages auf der Fahrerkarte aufgezeichnet und ist mittels Ausdruck zu dokumentieren.

Was gilt, wenn abwechselnd Fahrzeuge mit einem analogen und einem digitalen Kontrollgerät gelenkt werden?

Während der Einführungsphase und in der Übergangsphase werden beide Systeme nebeneinander betrieben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Lenker gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Fahrerkarte geben. Wenn zusätzlich ein Fahrzeug mit einem analogen Kontrollgerät gelenkt wurde, müssen die Fahrerkarte und die mitgeführten Schaublätter des laufenden Tages sowie die Schaublätter der vorausgehenden 28 Tage an denen gefahren wurde, vorgewiesen werden.

Wozu dient die Fahrerkarte?

Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Lenkers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.

Wann soll um die Fahrerkarte angesucht werden?

Im Regelbetrieb werden die Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Muss eine neue Kontrollgerätekarte aufgrund eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Fristen darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Kontrollgerätekarte zu stellen.

Wo kann man eine Fahrerkarte beantragen?

Anträge auf Ausstellung einer Fahrerkarte können bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC gestellt werden.

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Fahrerkarte ausgestellt?

Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Fahrerkarte bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen vom Fahrer persönlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Führerschein (mindestens der Klasse B)
  • Meldezettel oder Meldebestätigung
  • ein EU-Passbild

Für die Fahrerkarte ist bei der Beantragung ein Kostenersatz von 70 Euro zu entrichten.

Fahrer, die ihren Hauptwohnsitz in einem Nicht – EU/EWR Staat haben, können einen Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte in Österreich stellen, wenn sie neben einem Führerschein und einem Lichtbild ein rechtmäßiges Beschäftigungsverhältnis in Österreich vorweisen können. Als Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung in Österreich gilt:

  • eine Fahrerbescheinigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 484/2002 oder
  • eine Beschäftigungsbewilligung oder
  • eine Arbeitserlaubnis oder
  • ein Befreiungsschein oder
  • ein Niederlassungsnachweis oder
  • eine Bestätigung über eine Ausnahme vom AuslBG (gemäß §3 Abs. 8 AuslBG)

Wie viele Fahrerkarten darf man besitzen?

Sie dürfen nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein, weil diese personenbezogen ist. Sie sind nur berechtigt, Ihre eigene personalisierte Fahrerkarte zu verwenden.

Was passiert, wenn die Fahrerkarte vergessen wird?

Ohne Fahrerkarte dürfen Sie ein mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Ausgenommen sind nur Fälle von Beschädigung, Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zum Standort des Unternehmens erforderlich ist).

Was passiert, wenn die Fahrerkarte nicht funktioniert?

Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte geben Sie die Karte bei einer der Kartenantragsstellen (ARBÖ bzw. ÖAMTC) zurück. Der Lenker darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen. Bei Fehlfunktion der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, machen auf dem Ausdruck Angaben zu Ihrer Person (Name und Nummer Ihres Führerscheins oder Name und Nummer Ihrer Fahrerkarte) und versehen diese mit Ihrer Unterschrift. Es ist darauf zu achten, dass im Falle eines Defekts binnen sieben Kalendertagen ein Antrag auf Ausstellung einer neuen Karte gestellt wird.

Was passiert, wenn die Fahrerkarte gestohlen wird?

Gemäß 28. Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kontrollgerätekartenverordnung geändert wird (1. Novelle zur KonGeV) ist bei Antrag einer neuen Fahrerkarte (Ersatzkarte) für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten. Der Lenker darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen. Bei Diebstahl der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, machen auf dem Ausdruck Angaben zu ihrer Person (Name und Nummer ihres Führerscheins oder Name und Nummer ihrer Fahrerkarte) und versehen diese mit Ihrer Unterschrift. Es ist darauf zu achten, dass im Falle eines Diebstahls binnen sieben Kalendertagen ein Antrag auf Ausstellung einer neuen Karte gestellt wird. Eine Diebstahlsanzeige ist vom Karteninhaber bei einer Kartenantragstelle vorzuweisen.

Kann ich trotzdem fahren, wenn ich eine Fahrerkarte zwar rechtzeitig beantragt habe, diese aber scheinbar auf dem Postweg verloren ging?

Nein, laut der EU-Verordnung ist dies nicht zulässig.

Wie viele Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert?

Die Fahrerkarte speichert 28 Tage durchschnittliche Fahreraktivitäten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten bestehenden Daten überschrieben.

Was wird auf der Fahrerkarte aufgezeichnet?

  • Informationen über den ausstellenden Staat
  • Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum
  • Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Lenkers
  • Die Benutzung des/der Fahrzeuge(s) betreffende Daten des Fahrers, Datum, Zeiten, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand
  • Aktivitäten des Fahrers, Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der Aktivität (Fahrt/Pause etc.) sowie Anzahl an Lenkern
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

Wie sieht man, welche Daten auf der Fahrerkarte vorhanden sind?

Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts angesehen oder mit dem Drucker des Kontrollgerätes ausgedruckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist durch das Herunterladen der Daten gegeben.

Muss der Lenker selbst die Daten von der Fahrerkarte herunterladen?

Nein. Es gibt keine Anforderungen, welche besagen, dass die Aufzeichnungen der Daten von der Fahrerkarte vom Lenker aufzubewahren sind. Trotzdem könnte es von Interesse für den Lenker sein, dies zu tun.

Müssen die Daten auf der Fahrerkarte z.B. bei Änderung der Führerscheinnummer oder des Wohnsitzes geändert werden?

Nein. Es werden die Daten zum Zeitpunkt der Ausstellung aufgenommen und auf die Karte gedruckt. Nachträgliche Änderungen aufgrund von Wohnsitz- oder Führerscheinänderungen sind nicht vorgesehen, u.a. weil die Karte kein Ausweisdokument darstellt.

Ab wann muss man eine Fahrerkarte benutzen?

Wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, muss der Fahrer eine Fahrerkarte haben, um das Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen. Sollte er die Karte zwar beantragt, aber noch nicht erhalten haben, so muss er warten bis er sie besitzt. Hat der Fahrer die Fahrerkarte schon besäßen und ging diese verloren, so ist eine Verlustanzeige zu machen und beim Automobilclub eine neue zu beantragen. Mit der Kopie des Antrages auf Ausstellung einer Ersatzkarte kann er für die Dauer von 15 Tagen (Ersatzkarte wird binnen vier bis fünf Tagen zugestellt) weiterfahren. Die Aufzeichnungen hat der Fahrer mittels Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät weiterzuführen und aufzubewahren.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und passende Antworten zum Digitalen Tachograph, speziell zur Unternehmenskarte.

Wichtiger Hinweis zur Unternehmenskarte

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des digitalen Kontrollgerätes muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, weil erst dann, die infolge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät heruntergeladen werden können.

Wer kann eine Unternehmenskarte beantragen?

Jedes Unternehmen, das ein gewerblich genütztes Fahrzeug (ausgerüstet mit einem digitalen Kontrollgerät) einsetzt und einen Firmensitz in Österreich hat, kann eine Unternehmenskarte beantragen.

Wozu dient die Unternehmenskarte?

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die Karte ist anderen Unternehmen gegenüber gesperrt.

Wie viele Unternehmenskarten kann eine Firma haben?

Ein Unternehmen kann über maximal 62 Unternehmenskarten verfügen.

Wie bekommt man eine Unternehmenskarte?

Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Unternehmenskarte bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen folgende Angaben gemacht und durch firmenmäßige Zeichnung (Stempel und Unterschrift) bestätigt werden:

  • Identität des Unternehmens (wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens)
  • Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt wird, das unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EW) Nr. 3820/85 fällt.
  • Gewerbetreibende die eine Firmenbuch- oder Gewerberegisternummer Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden.
  • Für die Unternehmenskarte ist bei der Beantragung ein Kostenersatz von 85 Euro zu entrichten.

Wie lange sind die Unternehmenskarten gültig?

Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte nicht mehr funktioniert?

Sie können bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte gestohlen wird?

Sie können bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte verloren wird?

Sie können bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte ihre Gültigkeit verliert?

Sie können bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Erneuerungskarte beantragen. Im Regelbetrieb werden die Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Welche Daten sind auf der Unternehmenskarte ersichtlich und gespeichert?

Die Karte beinhaltet Identifikationsdaten und Daten zu den Vorgängen (Daten sperren und Herunterladen).

  • Kartennummer
  • Ausstellungsland, -organ, -datum
  • Gültigkeitsdauer
  • Unternehmensnamen und –adresse
  • Daten zu den Vorgängen die ausgeführten Aktivitäten (Kontrollgerät/Herunterladen der Karte)
  • Zeitraum des Herunterladens
  • Fahrzeugregistrierung und Registrierungsbehörde

Benötigt der Mieter eines Lkws eine Unternehmenskarte?

Der Besitz einer Unternehmenskarte erleichtert zwar die Handhabung des digitalen Kontrollgerätes sowie den Download der aufgezeichneten Daten laut Arbeitszeitgesetz, aber der Besitz ist nicht verpflichtend. Es ist zulässig, einen Download bei ermächtigten Werkstätten oder einem externen Dienstleister (dies kann auch der Vermieter sein) durchführen zu lassen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Besitzer oder Mieter für einen Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, eine Unternehmenskarte zu führen.

Wer ist für den Datendownload bei Mietfahrzeugen verantwortlich?

Der Mieter (und Beschäftiger) des Fahrzeuges ist für den Datendownload sowie die Aufbewahrung der Datensätze verantwortlich. Grundsätzlich ist der Datendownload nach dem Arbeitszeitgesetz nur für jene Unternehmer verpflichtend, die unselbständige Arbeitnehmer (Lenker) beschäftigen.

Wie kann der Datendownload bei Mietfahrzeugen durchgeführt werden?

Vor der Vermietung ist zu klären, wie der Datendownload abgewickelt wird. Entweder durch die eigene Unternehmenskarte (Mieter) oder durch externe Dienstleister (ermächtigte Werkstätten, Vermieter, externe Dienstleister).

Benötigt der Mieter eines Lkws eine Unternehmenskarte?

Der Besitz einer Unternehmenskarte erleichtert zwar die Handhabung des digitalen Kontrollgerätes sowie den Download der aufgezeichneten Daten laut Arbeitszeitgesetz, aber der Besitz ist nicht verpflichtend. Es ist zulässig, einen Download bei ermächtigten Werkstätten oder einem externen Dienstleister (dies kann auch der Vermieter sein) durchführen zu lassen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Besitzer oder Mieter für einen Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, eine Unternehmenskarte zu führen.

Muss der Vermieter die Unternehmenssperre aufheben, sodass der Mieter die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät downloaden kann?

Die Sperre muss nicht aufgehoben werden, sondern wird durch Stecken einer Unternehmenskarte der Firma B zurückgesetzt. Firma B hat dann nur Zugriff auf Daten welche in weiterer Folge gespeichert werden. Wird dann erneut die Unternehmenskarte der Firma A gesteckt, ist diese dazu befähigt, die zuvor aufgezeichneten und gegebenenfalls die infolge aufgezeichneten Datensätze herunterzuladen.

Muss der Vermieter auch die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten des Mieters aufbewahren?

Nein. Der Mieter beziehungsweise der Beschäftiger ist im Sinne des Arbeitszeitgesetzes für die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Daten selbst verantwortlich.

Kann der Vermieter den Tacho gesperrt lassen und dem Mieter die Daten lediglich zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich ist eine derartige Vorgehensweise möglich, jedoch ist der Mieter für eine korrekte und vollständige Aufzeichnung und Aufbewahrung der Lenk- und Ruhezeiten eigenverantwortlich.

Was dient als Nachweis einer Vermietung?

Als Nachweis für eine Vermietung dienen schriftliche Vereinbarungen sowie Mietverträge.

Wie ist die Vorgehensweise bei Vermietung eines Lkws an einen Mieter ohne Unternehmenskarte?

Selbstständige Fahrer sind laut Gesetz nicht verpflichtet Aufzeichnung über Lenk- und Ruhezeiten durchzuführen. Daher muss dieser Fahrer zwar eine Fahrerkarte, aber keine Unternehmenskarte besitzen beziehungsweise verwenden. Unselbstständige Fahrer: Besitzt der Mieter (Unternehmer) keine Unternehmenskarte, besteht die Möglichkeit die Daten von einem Dienstleister (z.B. ermächtigte Werkstätte oder Unternehmen, welches über eine Unternehmenskarte verfügt) herunterladen zu lassen. Im Sinne des Servicegedanken ist es zu empfehlen, dass der Vermieter eine Unternehmenskarte besitzt und als Dienstleistung dem Mieter das Herunterladen der Daten aus dem digitalen Kontrollgerät anbietet, sodass dieser seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

Wie ist die Vorgehensweise bei Anmietung eines Lkws?

Es muss vorab mit dem Mieter geklärt werden, wie der Datendownload aus dem digitalen Kontrollgerät vorgenommen wird. Es wird empfohlen bereits bei der Abholung des Lkws durch den Mieter eine Unternehmenskarte mitzuführen und vor der ersten Inbetriebnahme des gemieteten Lkws in das digitale Kontrollgerät zu stecken. Somit ist eine eventuelle Sperre durch die Vermietungsfirma beziehungsweise durch den Vormieter aufgehoben und die in weiterer Folge gespeicherten Daten können ohne großen Aufwand heruntergeladen werden. Bei Retournierung des gemieteten Lkws kann eine Sperre, durch Stecken der Unternehmenskarte und in Folge eine Abmeldung an dem digitalen Kontrollgerät, aufgehoben werden. Eine andere Möglichkeit wäre das Stecken einer Unternehmenskarte einer anderen Firma (z. B.: der Vermietungsfirma). Sollte einmal das Stecken der Unternehmenskarte vergessen worden sein, so kann auch im Nachhinein jede ermächtigte Werkstätte mit Hilfe der Werkstattkarte einen Datendownload durchführen.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und passende Antworten zum Digitalen Tachograph, speziell zur Werkstattkarte.

Wozu dient die Werkstattkarte?

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung beziehungsweise das Herunterladen der Daten vom Kontrollgerät.

Wie sieht man, welche Informationen die Karte enthält?

Um die auf der Karte gespeicherten Daten ansehen zu können, müssen diese zuerst auf einen Computer heruntergeladen werden und können danach mit der dafür geeigneten Software am Bildschirm betrachtet werden. Eine andere Möglichkeit der Betrachtung der Daten besteht darin, die Anzeige am Kontrollgerät zu lesen.

Welche Daten sind auf der Werkstattkarte ersichtlich und gespeichert?

Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:

  • Name der Werkstätte
  • Name des Karteninhabers
  • Vorname(n) des Karteninhabers
  • Gültigkeitsdauer
  • Anschrift der Werkstätte
  • Sicherheitselemente
  • Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis)
  • Karteninhaberkenndaten (Name der Werkstätte, Anschrift der Werkstätte, Name des Inhabers, Vorname(n) des Inhabers, Muttersprache)
  • Daten zu gefahrenen Fahrzeugen
  • Fahrertätigkeitsdaten
  • Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages
  • Ereignis- und Störungsdaten
  • Kontrollaktivitätsdaten
  • Kalibrierungs- und Zeiteinstellungsdaten

Für wen werden die Werkstattkarten ausgestellt?

Werkstattkarten werden für qualifiziertes und entsprechend ausgebildetes Werkstattpersonal ausgestellt, das die digitalen Kontrollgeräte in den dazu ermächtigten Werkstätten einbaut und kalibriert.

Werden Werkstattkarten an das Personal oder an die Werkstätte ausgegeben?

Werkstattkarten werden persönlich an qualifiziertes Werkstattpersonal ausgegeben, nicht an die Werkstätte selbst.

Wie bekomme ich eine Werkstattkarte?

Anträge zur Ausstellung von Werkstattkarten können bei der ASFINAG Maut Service GmbH gestellt werden. Voraussetzung zur Ausstellung einer Werkstattkarte stellt eine Ermächtigung gemäß § 24 KFG 1967 dar.

Kann die Ausstellung einer Werkstattkarte verweigert werden?

Ja, die Ausstellung einer Karte kann dann verweigert werden, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen (Eignung und Zuverlässigkeit der Werkstätte, qualifiziertes und geschultes Personal, benötigte Einrichtungen, ...) nicht erfüllt werden.

Wie viel kostet die Werkstattkarte?

Für die Werkstattkarte ist ein Kostenersatz von 97 Euro zu entrichten.

Wie lange sind die Werkstattkarten gültig?

Werkstattkarten sind höchstens ein Jahr gültig.

Was passiert, wenn die Werkstattkarte plötzlich nicht mehr funktioniert?

Sie können bei der ASFINAG Maut Service GmbH eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Werkstattkarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte zu stellen.

Was passiert, wenn die Werkstattkarte gestohlen wird?

Sie können bei der ASFINAG Maut Service GmbH eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Werkstattkarte aufgrund eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte zu stellen.

Was passiert, wenn die Werkstattkarte ihre Gültigkeit verliert?

Sie können bei der ASFINAG Maut Service GmbH eine Erneuerungskarte beantragen. Im Regelbetrieb werden die Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Fristen darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte zu stellen.

Was passiert, wenn ich die Werkstattkarte verliere?

Sie können bei der ASFINAG Maut Service GmbH eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Werkstattkarte aufgrund eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte zu stellen.

Muss sich das Personal einer Ausbildung unterziehen?

Das ermächtigte Werkstattpersonal benötigt eine Ausbildung im Bereich Installation, Aktivierung, Kalibrierung und Kontrolle der Geräte.

Wenn man bereits für analoge Kontrollgeräte berechtigt ist, gilt dies auch für digitale Kontrollgeräte?

Der Werkstattinhaber (Inhaber der Ermächtigung gemäß § 24 KFG) muss um eine Ausstellung der Werkstattkarten für die bei ihm beschäftigten und geeigneten Personen ansuchen. Die Berechtigung (Ermächtigung gem. § 24 KFG) soll automatisch auch für das digitale Kontrollgerät gelten, sofern entsprechend geeignetes, für das digitale Kontrollgerät geschultes Personal und die erforderlichen Einrichtungen zur Prüfung des digitalen Kontrollgerätes vorhanden sind. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im Zuge der Beantragung der Werkstattkarten beim Landeshauptmann zu erbringen.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und passende Antworten zum Digitalen Tachograph, speziell zur Behördenkarte.

Welche Daten sind auf der Kontrollkarte ersichtlich und gespeichert?

  • Name der Kontrollstelle
  • Gültig ab
  • Gültig bis
  • Ausstellende Behörde
  • Kartennummer
  • Anschrift der Kontrollstelle
  • Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis)
  • Karteninhaberkenndaten (Name der Kontrollstelle, Anschrift der Kontrollstelle, Muttersprache)
  • Kontrollaktivitätsdaten (Datum und Uhrzeit der Kontrolle, Art der Kontrolle, heruntergeladener
  • Zeitraum, amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des kontrollierten Fahrzeugs,
  • Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat der kontrollierten Fahrerkarte)

Können mit der Kontrollkarte alle digitalen Tachographen überprüft werden?

Ja, die Kontrollkarte kann produkt- und herstellerübergreifend eingesetzt werden.

Wozu dient die Kontrollkarte?

Die Kontrollkarte weist die Kontrollstelle und möglicherweise den Kontrollbeamten aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Massenspeicher oder auf Fahrerkarten gespeicherten Daten.

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